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Welches Souvenir darf nicht mit?

Die mit allen Tricks runtergehandelte Halskette vom Basar oder das “I Love NY”-Shirt vom Times Square – Souvenirs wecken auch lange nach dem Urlaub Erinnerung an die schönsten Ferienmomente. Doch nicht alles, was du dir im Urlaub kaufst, darf hierzulande auch eingeführt werden. Gleiches gilt natürlich auch, wenn du Freunde und Bekannte im Ausland besucht. Du solltest du dich über die Zollregeln informieren, um bei der Einreise keine Überraschung zu erleben.

Wir haben für dich zehn kuriose Einfuhrbestimmungen aus aller Welt zusammengestellt, die du vor dem Urlaub besser kennen sollten und sagen dir zudem, welche Souvenirs der Zoll in Deutschland nicht durchgehen lässt.

1. Überraschungseier und Absinth: Zu gefährlich für die USA

Bild© Joshua Resnick/Shutterstock.com

Spiel, Spaß, Spannung – nicht in den USA. Überraschungseier sind in den Vereinigten Staaten strengstens verboten. Wenn dich dein nächster Trip also dorthin führt, verzichte lieber auf die beliebten Schokoeier als Mitbringsel. Bei dem enthaltenen Spielzeug besteht besonders für Kinder unter drei Jahren Erstickungsgefahr. Deshalb werden sie von den US-Behörden nicht geduldet. Auch Absinth gehört bei einer Reise in die USA nicht in den Koffer. Grund ist der zu hohe Alkoholgehalt von bis zu 80 Prozent.

2. Laserpointer sind in Downunder nicht willkommen

Auch Australien hat es in die Liste der kuriosen Importregeln geschafft. Der kleine, mit Knopfbatterie betriebenem Laserpointer am Schlüsselbund geht gerade noch so durch. Alle anderen sind in Australien gar nicht gern gesehen. Dazu benötigst du sogar eine schriftliche Erlaubnis vom Ministerium.

3. Kein Kaugummi in Singapur

Lass bei deiner nächsten Reise nach Singapur deine Kaugummis besser gleich zu Hause. Die Einfuhr von Kaugummi ist hier nämlich verboten. Wenn du gegen diese Regel verstößt, kann es schnell empfindlich teuer werden.

4. Hier müssen Moskitonetze draußen bleiben

Moskitos sind nervig! Sie stechen, sie stören den Schlaf und übertragen im schlimmsten Fall gemeine Krankheiten. Kein Wunder, dass Reisende nach Nigeria über Moskitonetze nachdenken. Doch die Einfuhr ist in dem afrikanischen Land verboten. Solltest du bei der Anreise ein Moskitonetz im Gepäck haben, musst du dieses gleich beim Zoll abgeben.

5. Angel- und Reitausrüstung muss in Island blitzblank sein

Bild© Vasileios Karafillidis/Shutterstock.com

Hobby-Angler aufgepasst: Es ist verboten, gebrauchte Angel- oder Reitausrüstungen nach Island einzuführen. Wer trotzdem mit dem eigenen Equipment in Reykjavik angeln möchte, sollte darauf achten, die Ausrüstung vor der Reise nach den gültigen Vorschriften zu desinfizieren. Ohne das entsprechende Reinigungszertifikat wird die Ausrüstung bei der Ankunft auf eigene Kosten gereinigt.

6. Modellflugzeuge und Drohnen dürfen nicht mit einfliegen

Indien ist ein faszinierendes Reiseland. Wirklich unglaublich sind hier auch die Zollbestimmungen. Wenn du deinen indischen Freunden und Bekannten eine Freude machen möchtest, solltest du dabei nicht an Modellflugzeuge und Drohnen denken. Die sind im Land der Farben nämlich verboten, um Störung der Netzverbindungen des nationalen Sicherheitsdienstes zu vermeiden.

7. Kein Parfüm auf Madagaskar

Wenn du auf deinen Lieblingsduft im Urlaub auf keinen Fall verzichten kannst, solltest du dir eine Reise nach Madagaskar besser noch einmal überlegen. Für den Import von Parfüms berechnet der Zoll dort eine Extragebühr.

8. Honig-Liebhaber aufgepasst

Bild© id-art/Shutterstock.com

Honig ist lecker, gehört aber nicht ins Gepäck bei Neuseeland-Reisen. Wer trotzdem mit Honig im Gepäck erwischt wird, muss mit einer Geldstrafe rechnen. Im Land der Maori ist die Einfuhr von Bienen und Bienenhonig strengstens untersagt.

9. Gewürze erlaubt, aber nur in Maßen

Bild© Adisa/Shutterstock.com

Maximal ein Kilogramm! Diese Menge sollten sich Israel-Urlauber merken, die Gewürze einpacken wollen. Lecker wird es in Israel aber auch ohne die Lieblingsgewürzmischung. Frisches Olivenöl und das landestypische Gewürz Zatar ergeben einen großartigen Brotaufstrich.

10. Zollbestimmungen gelten auch für Astronauten

Durch den Zoll muss jeder – das gilt auch für Weltraumreisende. Wusstest du, dass die Besatzung der Apollo 11 nach der Erkundung des Mondes eine Zollerklärung der Vereinigten Staaten ausfüllen musste?

Bild© Poprotskiy Alexey/Shutterstock.com

Auch bei der Rückreise nach Deutschland prüft der Zoll genau

  • Wer in Chile, Südafrika oder einem anderen nicht EU-Land den neuen Lieblingswein entdeckt hat, sollte nicht gleich einen Jahresvorrat mit nach Hause nehmen: Maximal vier Liter dürfen für den Eigengebrauch zollfrei zurück eingeführt werden. Bei Alkohol mit einem Volumenprozent von mehr als 22 Prozent gilt bereits die Höchstgrenze von einem Liter.
  • Bei der goldenen Roflex oder der Gutschi-Tasche drückt der Zoll schon mal ein Auge zu. Gefälschte Markenprodukte wie Handtaschen, Uhren oder Schmuck dürfen eingeführt werden, solange sie für den privaten Gebrauch sind. Aber Vorsicht, auch hier gilt: Der maximale Warenwert von 430 Euro darf nicht überschritten werden.
  • Aufpassen solltest du hingegen beim Kauf von Musikinstrumenten im Ausland. Häufig sind diese aus geschütztem Tropenholz gefertigt und damit zum Mitbringen nach Deutschland verboten. Das gilt zum Beispiel für Gitarren aus Brasilien, die oft aus Rio-Palisander-Holz sind.
  • Vorsicht ist auch bei tierischen Souvenirs geboten. Diese können unter Artenschutz stehen. Wer trotzdem versucht Korallenschmuck oder Produkte aus Krokodilleder mitzubringen, muss mit hohen Geldstrafen von bis zu 50.000 Euro rechnen.
  • Wer dem Kredo „nur Bares ist Wahres“ folgt, sollte bei der Einreise die deutschen Zollbestimmungen kennen. Geldsummen ab 10.000 Euro müssen beim Zoll angemeldet werden.

Mit allen diesen Tipps bist du nun wirklich perfekt vorbereitet und deiner nächsten Reise sollte nichts mehr im Weg stehen. Günstige Flüge und Inspirationen findest du auf KAYAK.

Hinweis: Die Angaben basieren auf Recherchen am 15. August 2016 unterwww.zoll.de/, de.usembassy.gov/de, www.auswaertiges-amt.de, www.border.gov.au/Trav/Ente/Brin/Can-I-bring-it-back, www.goruma.de/Laender/Afrika/Nigeria/Reiseinfo/, www.immihelp.com/travel-to-india/prohibited-restricted-goods.html, www.mpi.govt.nz/importing/food/honey-and-bee-products/steps-to-importing/, und Anfrage am 18. August 2016 an die Generalzolldirektion.

Bild: ©Maglara/shutterstock.com

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