"little star " Apartment - Typ A für 2-4 Personen: „Little star“ – Apartment für 2–4 Personen, ca. 43m²Das Apartment gliedert sich in folgende Räume: Vorzimmer, Bad inklusive WC, Doppelschlafzimmer, großem Wohnzimmer mit einem ausziehbarem Sofa, Küche, Skistall und eigener vollkommen überdachter Terrasse mit Gartenmöbel. In der komplett ausgestatteten Küche befinden sich ein Geschirrspüler, eine Kaffemaschine, ein Toaster sowie eine Mikrowelle. Weiteres stehen Ihnen in jeder Wohnung Kabel TV und Radio zur Verfügung. In jedem Apartment können wir Ihnen WLAN zur Verfügung stellen. Liebe Gäste,willkommen bei Familie Tröster in Bad Kleinkirchheim. Lassen Sie Ihr Auto bei uns am Parkplatz stehen und erkunden den Ort mit den Thermen, Konditoreien, Restaurants und Bars einfach und gemütlich zu fuß, oder schwingen sich aufs Rad / nehmen die Wanderschuhe / Laufschuhe und erklimmen den ersten Anstieg um mit einem wunderschönen Ausblick auf die Nockberge belohnt zu werden. Von hier aus können Sie herrliche Ausflüge an die Kärntner Seen, Berge, Städte und Musen machen. Wo ist die Skipiste? Am Morgen nehmen Sie die Ski und gehen über einen kurzen Waldweg zur Maibrunnpiste. Von hier steht Ihnen das gesamte Skigebiet Bad Kleinkirchheim & St. Oswald offen. Am Abend schwingen Sie direkt von der Piste bis zur Ihrer Appartementtüre.Unsere separat begehbaren Appartements sind modern ausgestattet und bieten Raum für die gesamte Familie. Sie haben die Wahl zwischen little star Apartments (Typ A - für 2-4 Personen), family Apartments (Typ B - für 3-6 Personen) und comfort Apartments (Typ C - für 4 - 6 Personen). Jedes unserer Apartments verfügt über eine überdachte Terrasse. Einige Highlights unserer Appartements sind sicher der wunderbare Blick auf Bad Kleinkirchheim, der eigene Skistall, Radstall, Münzwasch- und Trockenmaschine, Geschirrspüler, SAT TV etc. Auf Wunsch können wir Ihnen WLAN in jedem Apartment anbieten.Wir sind ein Partnerbetrieb der Bergbahnen Bad Kleinkirchheim, sodass wir Ihnen im Winter vergünstige Kinderskikarten anbieten können. Weiteres sind wir Skithermenpartner für den Sonnenschilauf im März. Im Sommer und Winter bieten wir mit der Bad Kleinkirchheim Card ein Spezialangebot für unsere Gäste mit viele Attraktionen in und um Bad Kleinkirchheim herum.Wir freuen uns auf Ihr kommen herzlichst Familie Tröster Kosten vor Ort: ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER APPARTEMENT-VERMIETUNG BACH BAD KLEINKIRCHHEIM GmbH. FÜR DIE FERIENHÄUSER TRÖSTER BAD KLEINKIRCHHEIM Fassung vom 01.06.2015 Inhaltsübersicht • 1 Begriffsdefinitionen. 2 • 2 Vertragsabschluss – Anzahlung. 2 • 3 Beginn und Ende der Beherbergung. 2 • 4 Rücktritt vom Beherbergungsvertrag – Stornogebühr. 2 • 5 Beistellung einer Ersatzunterkunft. 2 • 6 Rechte des Vertragspartners. 3 • 7 Pflichten des Vertragspartners. 3 • 8 Rechte des Beherbergers. 3 • 9 Pflichten des Beherbergers. 3 • 10 Haftung des Beherbergers für Schäden an eingebrachten Sachen. 3 • 11 Tierhaltung. 3 • 12 Verlängerung der Beherbergung. 3 • 13 Beendigung des Beherbergungsvertrages – Vorzeitige Auflösung. 4 • 14 Erkrankung oder Tod des Gastes im Beherbergungsvertrag. 4 • 15 Erfüllungsort, Gerichtsstand und Rechtswahl. 5 • 16 Sonstiges. 5 Hausordung……………………………………………………………………………………. 6 • 1 Begriffsdefinitionen 1.1 Begriffsdefinitionen: „Beherberger“: Ist eine juristische Person, die Gäste gegen Entgelt beherbergt. „Gast“: Ist eine natürliche Person, die Beherbergung in Anspruch nimmt. Der Gast ist in der Regel zugleich Vertragspartner. Als Gast gelten auch jene Personen, die mit dem Vertragspartner anreisen (z.B. Familienmitglieder, Freunde etc). „Vertragspartner“: Ist eine natürliche oder juristische Person des In- oder Auslandes, die als Gast oder für einen Gast einen Beherbergungsvertrag abschließt. „Konsument“ und „Unternehmer“: Die Begriffe sind im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes 1979 idgF zu verstehen. „Beherbergungsvertrag“: Ist der zwischen dem Beherberger und dem Vertragspartner abgeschlossene Vertrag, dessen Inhalt in der Folge näher geregelt wird. • 2 Vertragsabschluss – Anzahlung 2.1 Der Beherbergungsvertrag kommt durch die Annahme der Bestellung des Vertragspartners durch den Beherberger zustande. Elektronische Erklärungen gelten als zugegangen, wenn die Partei, für die sie bestimmt sind, diese unter gewöhnlichen Umständen abrufen kann, und der Zugang zu den bekannt gegebenen Geschäftszeiten des Beherbergers erfolgt. 2.2 Der Beherberger ist berechtigt, den Beherbergungsvertrag unter der Bedingung abzuschließen, dass der Vertragspartner eine Anzahlung von 35% des Appartementpreises leistet. In diesem Fall ist der Beherberger verpflichtet, vor der Annahme der schriftlichen oder mündlichen Bestellung des Vertragspartners, den Vertragspartner auf die geforderte Anzahlung hinzuweisen. Erklärt sich der Vertragspartner mit der Anzahlung (schriftlich oder mündlich) einverstanden, kommt der Beherbergungsvertrag mit dem Eingang der Anzahlung des Vertragspartners auf dem Bankkonto des Beherberger zustande. 2.3 Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Anzahlung spätestens 7 Tage (einlangend beim Beherberger) nach Buchung zu bezahlen. Die Kosten für die Geldtransaktion (z.B. Überweisungsspesen) trägt der Vertragspartner. 2.4 Die Anzahlung ist eine Teilzahlung auf das vereinbarte Entgelt. • 3 Beginn und Ende der Beherbergung 3.1 Der Vertragspartner hat das Recht, so der Beherberger keine andere Bezugszeit anbietet, die gemieteten Räume ab 15.00 Uhr des vereinbarten Tages („Ankunftstag“) zu beziehen. 3.2 Die gemieteten Räume sind durch den Vertragspartner am Tag der Abreise bis 09.00 Uhr freizumachen. Der Beherberger ist berechtigt, einen weiteren Tag in Rechnung zu stellen, wenn die gemieteten Räume nicht fristgerecht freigemacht sind. • 4 Rücktritt vom Beherbergungsvertrag – Stornogebühr Rücktritt durch den Beherberger 4.1 Wurde die Anzahlung vom Vertragspartner nicht fristgerecht geleistet, kann der Beherberger ohne Nachfrist vom Beherbergungsvertrag zurücktreten. 4.2 Falls der Gast bis 18.00 Uhr des vereinbarten Ankunftstages nicht erscheint, besteht keine Beherbergungspflicht, es sei denn, dass ein späterer Ankunftszeitpunkt vereinbart wurde. 4.3 Hat der Vertragspartner eine Anzahlung (siehe 3.3) geleistet, so bleiben dagegen die Räumlichkeiten bis spätestens 12.00 Uhr des dem vereinbarten Ankunftstages folgenden Tag reserviert. 4.4 Bis spätestens 45 Tage vor dem vereinbarten Ankunftstag des Vertragspartners kann der Beherbergungsvertrag durch den Beherberger, aus sachlich gerechtfertigten Gründen, es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart, durch einseitige Erklärung aufgelöst werden. Rücktritt durch den Vertragspartner – Stornogebühr 4.5 Bis spätestens 45 Tage vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes kann der Beherbergungsvertrag ohne Entrichtung einer Stornogebühr durch einseitige Erklärung durch den Vertragspartner aufgelöst werden. Es fällt lediglich eine Bearbeitungsgebühr von €15,- an, welche von der Anzahlung einbehalten wird. 4.6 Außerhalb des im § 4.5. festgelegten Zeitraums ist ein Rücktritt durch einseitige Erklärung des Vertragspartners nur unter Entrichtung folgender Stornogebühren möglich: - ab 45 Tage vor dem Ankunftstag 20 % vom gesamten Arrangementpreis; - ab 30 Tage vor dem Ankunftstag 35 % vom gesamten Arrangementpreis; - ab 14 Tage vor dem Ankunftstag 70 % vom gesamten Arrangementpreis; - ab 7 Tage vor dem Ankunftstag 100 % vom gesamten Arrangementpreis; • 5 Beistellung einer Ersatzunterkunft 5.1 Der Beherberger kann dem Vertragspartner bzw. den Gästen eine adäquate Ersatzunterkunft (gleicher Qualität) zur Verfügung stellen, wenn dies dem Vertragspartner zumutbar ist, besonders wenn die Abweichung geringfügig und sachlich gerechtfertigt ist. 5.2 Eine sachliche Rechtfertigung ist beispielsweise dann gegeben, wenn der Raum (die Räume) unbenutzbar geworden ist (sind), bereits einquartierte Gäste ihren Aufenthalt verlängern, eine Überbuchung vorliegt oder sonstige wichtige betriebliche Maßnahmen diesen Schritt bedingen. 5.3 Allfällige Mehraufwendungen für das Ersatzquartier gehen auf Kosten des Beherbergers. • 6 Rechte des Vertragspartners 6.1 Durch den Abschluss eines Beherbergungsvertrages erwirbt der Vertragspartner das Recht auf den üblichen Gebrauch der gemieteten Räume, der Einrichtungen des Beherbergungsbetriebes, die üblicher Weise und ohne besondere Bedingungen den Gästen zur Benützung zugänglich sind, und auf die übliche Bedienung. Der Vertragspartner hat seine Rechte gemäß der Hausordnung auszuüben. • 7 Pflichten des Vertragspartners 7.1 Der Vertragspartner ist verpfl.